unterweisungen

Mitarbeiterunterweisung Unfall- und Gesundheitsgefahren

Zu den Aufgaben des Arbeitgebers nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Unfallverhütungsvorschriften (BGV A1) gehört es u. a. die Beschäftigten regelmäßig über Unfall- und Gesundheitsgefahren zu belehren, denen sie ausgesetzt sind. Es ist mindestens eine Unterweisung pro Jahr pro Mitarbeiter vorgeschrieben. Solche Unterweisungen gehen nicht selten in der Alltagsarbeit unter. Da wir für zahlreiche Handwerksbetriebe im Kreis Euskirchen und der Region die Durchführung der Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und den Unfallverhütungsvorschriften (BGV A1) wahrnehmen, bieten wir Ihnen die Durchführung der Unterweisungen für Ihre Beschäftigten an. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 6 ASiG, die Sie Ihren Unterlagen für die Berufsgenossenschaft beifügen können.

 

Wir führten bereits Mitarbeitunterweisungen zu folgenden Themen durch:

  • Grundlagen Arbeitsmedizin - Arbeitssicherheit
  • PSA (Persönliche Schutzausrüstung) und "Sicheres Arbeiten"
  • Unterweisung für Gabelstaplerfahrer
  • Gefahrstoffe am Arbeitsplatz
  • Sicheres Arbeiten - elektrische Betriebsmittel und Anlagen
  • Dokumentation von Arbeitsunfällen
  • Vorbeugender/abwehrender Brandschutz

 

Wir führen pro Halbjahr eine Mitarbeiterunterweisung durch. Unsere neuen Termine teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage an 
info@hdg-eu.de mit.